Urteil gegen die VG-Wort

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    Michael Schneider
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      Das Urteil des BGH gegen die Verwertung der VG-Wort mit Verteilung der erzielten Tantiemenanteile an teilnehmende Verlage ist im Grunde genommen gerade für teilnehmende Autoren erstmal eine gute Nachricht, erhalten diese aus der jährlichen Ausschüttung einen größeren Anteil. Im Prinzip eine gute Lösung.

      Auf der anderen Seite wird dies aber für viele teilnehmende Verlage Konsequenzen nach sich ziehen. Das Problem, das sich aus dem Urteil ergibt, ist einschneidend. Erst einmal müssen bereits erhaltene Ausschüttungen der letzten Jahre (nach Angaben der VG-Wort wahrscheinlich bis 2012) zurückerstattet werden, damit diese Beträge an die Autoren zurückfließen. Was jedoch schwerwiegender ist, die wegfallenden Einnahmen aus der jährlichen Ausschüttung bedeuten für Verlage einen teilweise gravierenden Schnitt, da bislang mit diesen Einnahmen gearbeitet wurde, um z.B. Risikopublikationen umzusetzen und damit verbundene Kosten abzufedern, falls sich die Publikationen kommerziell nicht auszahlen werden. Dies sind teilweise über Jahrzehnte aufgebaute Strukturen, mit denen gearbeitet und gerechnet wurde. Diese stürzen durch dieses Urteil zusammen und fallen gänzlich weg. Die daraus resultierende Konsequenz wird sein, dass sich Verlage umorientieren müssen, da ein gewisser Teil des sicheren Einkommens (die Ausschüttung erfolgt nicht nach einem Einzeltitel, sondern als Verteilung nach einem definierten Schlüssel aus allen Einkünften der VG-Wort) damit hinfällig wird.

      Ich persönlich sehe dies jetzt nicht so tragisch, dass ich mir deshalb Sorgen um die Zukunft des Verlagswesens machen würde. Es wird sicherlich einige Änderungen im Publikationsprozess geben, um die Risiken des Verlagsgeschäfts anderweitig zu minimieren. Die Karten werden neu gemischt, man wird sich eben weiter anpassen müssen. Schon in den letzten Jahren hat sich der Buchmarkt drastisch verändert, durch die vermehrte Zahl der Self-Publisher ändern sich ohnehin feste Strukturen.

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