Gewinnabrechnung

Um es vorweg zu nehmen, der Verlag gibt keine Garantie auf hohe finanzielle Gewinne für eine Publikation in der Twilight-Line. Ebenso zahlen wir keine besonders hohen Gewinnbeteiligungen oder Vorschüsse auf Publikationen, da dies nicht in unserem Geschäftsmodell vorgesehen ist. Alle Autoren, welche von vornherein mit einem großzügigen Gewinn rechnen, müssen also entäuscht werden.

Dies soll natürlich nicht bedeuten, das im Falle eines Bestsellers keine hohen Gewinne möglich sind, sondern besagt nur, dass unsere Grundleistungen für Autoren keine Garantie dafür übernehmen können, dass die Publikation gleich ein großer Erfolg werden wird. Verkauft sich ein Buch nicht sehr gut, fallen die Gewinne recht mager aus, während eine erfolgreiche Publikation entsprechende Gewinne für den betreffenden Autoren einbringen.

Da wir gerade Erst- und Jungautoren eine kostenfreie Publikationsplattform anbieten, tragen wir mit jeder Publikation erst einmal selbst ein gewisses finanzielles Risiko, da wir erst eine gewisse Anzahl an Exemplaren über den Handel vertreiben müssen, bevor der Verlag die entstandenen Unkosten erstattet bekommt und selbst Gewinne mit der Publikation einfährt. Der Autor hingegen erhält seine Autorenvergütung ab dem ersten verkauften Exemplar anteilig berechnet.

So tragen erfolgreiche Publikationen in unserem Geschäftsprinzip alle weniger erfolgreichen Publikationen solange mit, bis deren Unkosten durch die Verkaufseinnahmen gedeckt wurden.

Alleine aus diesem Grund der Kostendeckung können wir als Einstiegsverlag keine besonders großen Vergütungen und Provisionen auszahlen, so wie es z.B. große Verlage tun. Auf der anderen Seite entstehen den Autoren aber keinerlei Kosten oder sonstige Aufwendungen, einmal von der Arbeit am Manuskript und eventuellen Folgekosten für Eigenexemplare oder Vertragsauflösung abgesehen.

Wir stellen jedem Autoren zwei kostenlose Referenzexemplare zur freien Verfügung. Die genannten Folgekosten können entstehen, wenn der Autor für eigene Zwecke weitere Exemplare benötigt, um diese eventuell selbst zu verkaufen. In diesem Fall kann der Autor jederzeit weitere Exemplare über den Verlag anfordern, jedoch sind diese dann nicht mehr kostenfrei, sondern werden mit dem Herstellungspreis der Druckerei berechnet (nicht dem Verkaufswert im Handel).

Ein weiterer Kostenfaktor für den Autoren entsteht dann, wenn dieser den Publikationsvertrag von sich aus auflösen möchte. Da dieser Verwaltungsvorgang mit einigen Unkosten für den Verlag verbunden ist, müssen wir eine Auflösungspauschale von 125,00 Euro berechnen.

Die Abrechnung für den Autoren erfolgt jeweils im Folgemonat nach dem Ende eines Quartals im Kalenderjahr. Der Autor erhält dazu eine Abrechnung aller im Quartal verkauften Exemplare seiner Publikation zugestellt und den vertraglichen Gewinn ausgezahlt.

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6. Juli 2010, 02:45 Uhr