Allgemeine Geschäftsbedingungen (Autoren und Herausgeber)

Twilight-Line Verlag GbR

Stand: 01.01.2013

AGB

1. Allgemeines
1.1 Gültigkeit

Die Leistungen und Angebote des Unternehmens im Bereich Printmedien, eBooks, Software und Hörbücher in Zusammenarbeit mit Autorinnen, Autoren und Herausgeberinnen, Herausgebern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Autoren/Herausgebern und dem Verlag, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit dem Zustandekommen eines Autorenvertrages zur Publikation (Publikationsvertrag) gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen der Autorinnen und Autoren (Kunden) unter Hinweis auf seine Geschäfts- / Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn der Verlag diese schriftlich im jeweiligen Einzelvertrag einer Publikation (Publikationsvertrag) bestätigt. Diese AGB gelten ausschließlich für den Bereich Verlag als Grundlage für Autoren mit den jeweiligen Publikationsverträgen, die auf diesen AGB basieren, jedoch nicht für den Bereich Vertrieb (Buchshop) des Verlags, der für den Endkunden im Handel eigenständige Geschäftsbedingungen besitzt.

1.2 Geschäftsform
Der Twilight-Line Verlag ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der von mehreren Gesellschaftern unterhalten wird. Das Aufgabengebiet des Verlages ist die Publikation von Fach- und Sachbüchern, Belletristik und weiteren Themenmedien, sowie als Servicedienstleistung die Betreuung von Publikationsprodukten und deren Erstellung.

1.3 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen dem Verlag und dem jeweiligen Autoren gilt als rechtlich verbindlich, wenn dieser in schriftlicher Form von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Der rechtliche Vertragsbeginn wird mit dem eingetragenen Geschäftsdatum auf dem Vertrag gültig.

Der Vertrag stellt eine Ergänzung zu unseren AGB dar und regelt die Details für die entsprechende Publikation im Einzelfall, wie die Höhe der Autorenvergütung und die direkte Übergabe der Nutzungsrechte an den Verlag (Verlagsrechte).

Für die Teilnahme an Anthologieausschreibungen ist kein eigenständiger Publikationsvertrag nötig. Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Einsendungen über die Teilnahmeformulare mit Bestätigung der Bedingungen gelten als Einverständniserklärung.

1.4 Nutzungsrechte
Der Autor überträgt mit Abschluss des jeweiligen Publikationsvertrags die unbeschränkten und zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte für die Reproduktion und den Vertrieb an der Publikation für die Laufzeit des Vertrags an den Verlag, sofern keine andere Vereinbarung im Publikationsvertrag selbst festgehalten wurde. Das Urheberrecht verbleibt mit Ausnahme der vertraglich geregelten Nutzungsrechte bei dem jeweiligen Autor. Die übertragenen Nutzungsrechte betreffen die exklusive Nutzung der jeweiligen Publikation als Druckversion, eBook und im Einzelfall als Hörbuch/Hörspiel. Der Autor ist somit nach Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, die betreffende Publikation in irgendeiner Form als Druck, eBook oder Hörbuch/Hörspiel weiter zu verwerten. Sonstige Verwertungsrechte des Urhebers (z.B. Verfilmung) bleiben unberührt.

1.5 Vergütungen der Nutzungsrechte
Im Gegenzug zur Überlassung der Nutzungsrechte zahlt der Verlag als Standard für Autoren eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 10% – 50% des Nettogewinns der jeweiligen Publikation an den jeweiligen Autoren. Die Gewinnbeteiligung ist abhängig von Qualität des Inhaltes, erwartetem Verkaufsvolumen und anderen Publikationen des Autoren. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Ende eines Quartals des laufenden Jahres als Margengutschrift.

Der Verlag behält sich das Recht vor, bei keinen oder geringen Verkaufserlösen unter 50,00 Euro aus verwaltungstechnischen Gründen keine automatisierte Quartalsabrechnung auszustellen, wenn die Bearbeitungskosten für eine Quartalsabrechnung höher liegt als das zu erwartende Endergebnis. Aktuelle Abrechnungsdaten können jedoch jederzeit manuell durch die Autorinnen und Autoren unter buchhaltung@twilightline.com angefragt werden. Automatisierte Abrechnungen (Quartals- oder Jahresabrechnungen) werden technisch bedingt im Laufe des Folgemonats nach Quartals- oder Jahresende erstellt, in Einzelfällen (z.B. durch Rücksendungen nach Quartalsende) oder durch sonstige Änderungen kann die Dauer variieren.

Verdienstvolle Autoren und feste Autoren des Verlages können zudem eine höhere Gewinnbeteiligung von bis zu 50% am Nettogewinn einer Publikation erhalten, sofern dies als Bestandteil des Autorenvertrages vereinbart wurde. Höhere Margenauszahlungen als der Standardsatz der Gewinnbeteiligung bleibt jedoch nur Autoren vorbehalten, welche als feste Autoren für den Verlag tätig sind oder bereits mehrere Publikationen über den Verlag veröffentlicht haben. Die jeweilige Gewinnbeteiligung wird hier individuell nach Leistung in den Vertrag eingebracht.

Beiträge an Anthologieausschreibungen und Magazinen werden nicht per Honorar vergütet, ausgenommen dies wurde in der betreffenden Ausschreibung explizit anderweitig angegeben. Da eine Berechnung aufgrund der hohen Anzahl an Autoren im Schnitt zu dem geringen Erlös für den Einzelautoren zu aufwändig wäre, entfallen im Regelfall weitere Autorenvergütungen.

Die Teilnahme mit Beiträgen innerhalb von Themenreihen des Verlags werden nach den jeweils gültigen Pauschalbeträgen der entsprechenden Reihe für die Teilnahme vergütet. Die Vergütung erfolgt als Einmalzahlung nach Vertragsschluss/Publikation (Pauschalpreis) oder nach speziellen vertraglichen Bedingungen der Projektausschreibung.

Der Verlag trägt nach Anforderung eigenständig den Vertrieb von Presse- und Rezensionsexemplaren an Medienvertreter zu Rezensions- und Buchvorstellungszwecken. Diese Presseexemplare werden in einer Abrechnung nicht berücksichtigt, da es sich um Werbeabschreibungen ohne Erlöse handelt.

1.6 Vorschuss und Garantieerlöse
Vorschusszahlungen auf Publikationen sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von vom Verlag geförderten Projekten. Im Falle einer Kleinauflage oder einem strategischen Rückzug eines Titels aus dem Handel besteht die Möglichkeit, mit dem Verlag die Zahlung eines Garantieerlöses zu vereinbaren. Die Bedingungen für diese Sonderzahlungen werden durch den Verlag im Einzelfall festgelegt und entsprechen der Autorenmarge an einer bestimmten Exemplaranzahl. Ein Anrecht auf eine solche Sonderzahlung besteht nicht. Diese Regelungen benötigen einer schriftlichen Abmachung als Ergänzung zu einem bestehenden Publikationsvertrag.

1.7 Vertragsende
Ein gültiger Publikationsvertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit. Ausnahmen bilden im Vertrag festgehaltene Nutzungszeiträume.

Der Verlag ist berechtigt einen laufenden Publikationsvertrag jeweils zum Ende eines Jahres aufzulösen, wenn die betreffende Publikation keine nennenswerten Verkaufszahlen innerhalb der vorangehenden zwölf Monate erzielen konnte und somit nur noch Unkosten für die Daten- und Lagerhaltung verursacht.

Der Autor kann auf eigenen Wunsch einen bestehenden Publikationsvertrag jeweils zum folgenden Quartalsende des aktuellen Abrechnungsquartals beenden, frühestens jedoch nach einer Mindestlaufzeit des Vertrages von zwölf Monaten nach Vertragsschluss.

Nach Beendigung eines laufenden Publikationsvertrages über eine Publikation fallen die Nutzungsrechte umfassend an den Urheber zurück. Eventuell noch vorhandene Auflagenexemplare fallen aus dem regulären Vertrieb und können durch den Verlag zu Sonderkonditionen (Ramschpreise/Verramschung oder Makulierung) verwertet werden, sofern der Autor dieser Endverwertung nach §§ 32,30 Verlagsgesetz nicht widerspricht. Im Falle einer Verramschung oder Makulierung erhält der Autor eine Marge, basierend auf der Margenfestsetzung nach §2.2 des Publikationsvertrages.

1.8 Inhaltliche Anpassungen bei Folgeauflagen
Der Publikationsvertrag besitzt im Regelfall eine unbegrenzte Vertragslaufzeit über die Höhe einer Auflage hinaus. In der Regel wird eine vergriffene Auflage durch eine unveränderte Auflagenerhöhung fortgeführt.

Kleine inhaltliche Anpassungen sind im Fall einer Auflagenerhöhung vor dem Druck der Folgeexemplare möglich und werden entsprechend mit der Anpassung des Druckmasters mit eingepflegt.

Größere inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen, die eine komplette Anpassung des Druckmasters (z.B. Erweiterung von Kapiteln, Streichung von Inhalten) nach sich ziehen, sind im Zusammenhang mit einem bestehenden Publikationsvertrag ausgeschlossen und müssen als eigenständige Publikation mit eigenem Vertrag behandelt werden.

1.9 Zusätzliche Verlagsrechte
Der Autor räumt dem Verlag neben den allgemeinen Verlagsrechten einer Publikation insbesondere das Recht ein, den Inhalt auszugsweise als Leseprobe oder zu sonstigen Promotionszwecken zu verwenden und diese Leseproben auch Drittanbietern (z.B. Amazon, Google Books, Medien) zugänglich zu machen.

Die Verlagsrechte beziehen sich ausschließlich auf die Print- und eBookfassung einer Publikation, im gegebenen Fall auf Hörbuchfassungen, sofern sich eine Publikation zur Nutzung als Hörbuch eignet. Weitere Verwertungsrechte, z.B. für Verfilmungen oder Theateraufführungen, bestehen nicht und sind nicht durch einen regulären Publikationsvertrag abgedeckt. Weitere Rechtevergaben für Fassungen außerhalb der durch einen Publikationsvertrag abgetretenen Rechte sind durch den Autor zulässig.

AGB

2. Auflagen für die Publikation
2.1 Urheberrecht

Der Autor versichert mit der Unterzeichnung des Publikationsvertrages verbindlich, dass dieser der Rechteinhaber des Materials (Texte, Bilder, Videos, usw.) ist, für welches er die Nutzungsrechte an den Verlag übergibt. Das eingereichte Datenmaterial und die Texte dürfen nicht dem Urheberrecht Dritter unterliegen oder ohne deren Einverständnis verwendet worden sein.

Der Autor verpflichtet sich, im Falle einer urheberrechtlichen Unklarheit oder Rechtsstreitigkeit aufgrund des von dem Autor eingereichten Materials, den Verlag unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Verlag haftet nicht für rechtliche Verstöße des Autors, wenn diese durch fehlerhafte Rechtenutzungen durch dieses Material hervorgerufen werden und wird etwaige Schadenersatzansprüche Dritter an den Autoren erheben.

Die Haftung des Autors beschränkt sich ausschließlich auf das vom Autor zur Verfügung gestellte Material. Sofern ergänzendes Material vom Verlag zur Verfügung gestellt wurde und in die betreffende Publikation eingeflossen ist und hieraus ein rechtliches Problem resultieren sollte, ist der Verlag eigenständig haftbar.

Im Falle von urheberrechtlichen Verstößen behält der Verlag sich das Recht vor, die betreffende Publikation aus dem Programm zu entfernen und den dazugehörigen Publikationsvertrag zu beenden.

2.2 Themenvorgaben
Der Verlag veröffentlicht alle Publikationen ohne eine Themenbegrenzung, jedoch legen wir Wert auf unsere festen Themenreihen. Der Inhalt der Publikation unterliegt nur dem jeweiligen Autoren. Neben klassischen Fach- und Sachbüchern können auch Comics, Bildbände, Kinderbücher und alle speziellen Themenbereiche verlegt werden.

Der Verlag behält sich das Recht vor Manuskripte abzulehnen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen, als nicht Vermarktungsfähig eingestuft werden, oder nicht in das Programm des Verlages passen. Eine Entscheidung über eine Annahme und Veröffentlichung von Publikationsprojekten oder Beiträgen zu verlagseigenen Ausschreibungen und Publikationsreihen erfolgt zu jeder Einsendung durch die entsprechenden Mitarbeiter (Lektorat oder Redaktion) und wird jeweils als Einzelentscheidung getroffen.

2.3 Einreichung eines Manuskriptes
Manusskripte sind in der Regel komplett als Datei im Microsoft Word (DOC, DOCX) oder Rich-Text-Format (RTF), bzw. im Format weiterer gängiger Textverarbeitungen einzureichen. Gedruckte oder mit Schreibmaschine erstellte Manuskripte auf Papier können jederzeit eingereicht werden. Auf handschriftliche Manuskripte und Texte sollte verzichtet werden, welche zwar eingereicht werden können, jedoch erfolgt eine Bearbeitung und Umsetzung dann nur gegen Erstattung des Mehraufwandes für die elektronische Erfassung durch den Autoren.

Bilder und Grafiken können bereits in das Manuskript eingefügt sein, bevorzugt sollten diese jedoch auch gesondert eingereicht werden. Papierfotos können per Post eingesendet werden, worauf diese durch den Verlag gescannt und bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, das Bilder und Grafiken, sofern diese in ein Manuskript eingebunden sind, eine Mindestauflösung von 600 dpi aufweisen sollten.

2.4 Unverlangte Einreichungen von Manuskripten
Autoren können jederzeit Manuskripte zur Begutachtung durch den Verlag einreichen. Bei Einsendung per Post empfehlen wir eine nachvollziehbare Sendung (Paket, Einschreiben), da wir für unverlangt eingereichte Manuskripte keine Haftung übernehmen können. Dies empfiehlt sich vor allem bei Einsendung von einmaligen originalen (Schreibmaschine, Handschrift).

Wir empfehlen die Einreichung per eMail an den Verlag. Bitte beachten Sie auch unser Verlagsprogramm mit Themenspektrum, um unnötige Einsendungen und den damit verbundenen Aufwand zu vermeiden.

AGB

3. Bearbeitung von Manuskripten
3.1 Druckmaster

Der Verlag übernimmt alle Arbeitsschritte, die für die Anfertigung eines Druckmasters aus dem Manuskript erforderlich sind. Hierunter fallen alle Arbeiten, von der Textgestaltung über die Umschlagsgestaltung bis hin zum Vertrieb der Publikationen über den Buchhandel.

3.2 Kosten- und Mehraufwandsentschädigungen
Der Verlag übernimmt in der Regel alle Unkosten, welche durch die Erstellung des Druckmasters, den Druck, den Vertrieb, Logistikkosten, verlagseigene Promotion und Datenerhaltskosten entstehen.

Ausnahmen bilden handschriftliche Manuskripte, da diese durch einen externen Dienstleister gesondert elektronisch erfasst werden müssen, sowie besondere Recherche- und Redaktionsleistungen, die den regulären Publikationsaufwand bei Weitem überschreiten. Die anfallenden Unkosten für diesen Mehraufwand sind durch den Autoren zu tragen.

3.3 Druckformat und Layout
Der Verlag behält sich das Recht vor, das Druckformat (Druck und eBook), den Inhalt und das Layout der Inhalte der jeweiligen Publikation nach eigenen Bedürfnissen anzupassen. Der Inhalt in Ausdrucksform der Publikation selbst bleibt davon unberührt.

3.4 Preisgestaltung
Der Verlag behält sich das Recht vor, den Handelspreis des Produktes eigenständig zu bestimmen. Dieser Handelspreis wird dem Umfang der Publikation und dem nötigen Aufwand angepasst, so dass noch ein entsprechender Nettogewinn nach Abzug der Unkosten vorhanden ist.

3.5 Buchcover
Die Gestaltung des Buchcovers unterliegt dem Verlag, da dieses an die jeweilige Produktreihe und dem Corporate Design des Verlags angepasst werden muss. Vorstellungen und Wünsche des Autoren können jedoch bis zu einem gewissen Punkt berücksichtigt werden.

3.6 Referenzexemplare
Der Verlag stellt jedem Vertragsautoren zehn kostenfreie Referenzexemplare zur freien Verfügung. Benötigt der Autor weitere Exemplare, z.B. für den Eigenverkauf, Lesungen oder zu Rezensionszwecken, kann dieser weitere Exemplare in unbegrenzter Menge zum Einkaufspreis über den verlagseigenen Buchshop erwerben.

Teilnehmer an verlagseigenen Ausschreibungen erhalten, sofern nicht anders angegeben, jeweils fünf freie Belegexemplare der jeweiligen Ausgabe mit dem veröffentlichten Inhalt ausgehändigt. Im Falle einer Veröffentlichung als Print- und eBookausgabe werden ausschließlich entsprechende Printexemplare der Standardausgabe ausgeliefert.

AGB

4. Haftungsausschluss
4.1 Inhalt von Publikationen

Der Verlag übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Publikationen. Haftungsansprüche gegen den Verlag, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Publikationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen innerhalb der Publikationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Verlages kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

4.2 Veröffentlichungstermine
Der Verlag gibt keine Gewähr auf eine schnellstmögliche Umsetzung eines Manuskriptes in eine Publikation, da die Bearbeitung und Veröffentlichung von mehreren Faktoren abhängen und je nach Publikationsreihe und wirtschaftlichen Interessen abhängig sind.

4.3 Meinungsäußerungen
Der Verlag distanziert sich von allen in den Publikationen vorgebrachten Meinungsäußerungen, da diese jeweils nur die Meinung des betreffenden Autoren wiedergeben und nicht mit den Meinungen des Verlages und dessen Mitarbeitern übereinstimmen müssen. Der Verlag behält sich das Recht vor, einen neutralen Standpunkt zu wahren und die Meinungen der Autoren nicht zu bewerten oder zu zensieren.

4.4 Rechtliche Verstöße
Der Verlag übernimmt keine Haftung bei rechtlichen Verstößen in Zusammenhang mit der Publikation durch den Autor. Der Verlag ist bemüht, rechtlich bedenkliche Inhalte nicht zu veröffentlichen, kann jedoch nicht in jedem Einzelfall alle rechtlich bedenklichen Inhalte erkennen. Bei Verstößen gegen geltendes Recht ist der Urheber (Autor) voll haftbar. Rechtliche Verstöße sind z.B. Beleidigungen, Verleumdung von Tatsachen, Verbreitung von rechtswidrigen Texten und Bildmaterial, Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen und anderweitige Inhalte.

Im Falle eines rechtlichen Verstoßes durch einen Autoren behält sich der Verlag das Recht vor, einen bestehenden Publikationsvertrag umgehend zu beenden und die Veröffentlichung einzustellen. Die hieraus resultierenden Schadenskosten werden dem Autor in Rechnung gestellt.

4.5 Verstoß gegen die Nutzungsrechte
Verstößt der Autor fahrlässig durch anderweitige Publikation als Druck oder eBook des Inhaltes gegen die vertragliche Übergabe der Nutzungsrechte, behalten wir uns alle rechtlichen Schritte vor. Hieraus resultierenden Schadenskosten werden dem betreffenden Autoren in Rechnung gestellt.

AGB

5. Abschlussbestimmungen
5.1 Gerichtsstand

Gerichtsstand des Vertrages ist der Standort des Twilight-Line Verlags.

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Twilight-Line Medien
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