Fanny Hill – Bekenntnisse eines Freudenmädchens

Fanny Hill
Fanny Hill
Der englische Schriftsteller John Cleland (geboren 1709 in Kingston upon Thames, Surrey; verstorben am 23. Januar 1789 in London) führte ein wechselhaftes Leben, so besuchte er die Westminster School nur für zwei Jahre. Von 1728 bis 1740 stand er im Dienst der Ostindien-Kompanie in Bombay, zunächst als Soldat, später als Verwaltungsangestellter. Nach seiner Rückkehr nach England folgte ein finanzieller Abstieg und aufgrund hoher Schulden wurde John Cleland am 23. Februar 1748 in das Londoner Newgate-Gefängnis gebracht. Um wieder aus der Haft entlassen zu werden, nahm er das geringe Angebot des Verlegers Ralph Griffiths an, der Cleland für einen erotischen Roman 20 Guineen zahlte.

Während dieser Zeit im Gefängnis schrieb Cleland eines der wohl berühmtesten erotischen Werke der Weltliteratur, was dieser zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht erahnen konnte. Durch die Fertigstellung und Veröffentlichung des Buches in zwei Teilen 1748 und 1749 wurde Cleland ausgezahlt und konnte im März 1749 das Schuldnergefängnis von London verlassen.

Nach seiner Veröffentlichung brach ein breiter öffentlicher Aufruhr los, die anglikanische Kirche forderte »die weitere Verbreitung dieses abscheulichen Buches zu beenden, das eine offene Beleidigung der Religion und guten Sitten darstellt«. Das Buch wurde verboten und Cleland wurde daraufhin wieder unter Arrest gestellt. Schließlich musste er sich vor einem Gericht für das Verfassen dieses Buches verantworten, wurde jedoch nicht verurteilt, sondern nur verwarnt und erhielt sogar, weil er seine finanzielle Notlage als Veröffentlichungsgrund glaubhaft machen konnte, eine Pension von 100 Pfund pro Jahr.

Dieses Verbot sollte mehr als 200 Jahre andauern und ist bis heute in einigen Ländern immer noch auf dem Index der verbotenen Schriften und wird unter dem Ladentisch verkauft.

Es kam zu heimlichen Veröffentlichungen in den USA, jedoch wurde Fanny Hill 1821 wegen Obszönität verboten. Erst 1966 hob der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten dieses Verbot wieder auf. In Australien dagegen darf das Buch bis heute nicht verkauft werden.

Die erste deutsche Übersetzung erfolgte 1906, zahlreiche weitere Ausgaben folgten, die jedoch alle indiziert und als unzüchtig beschlagnahmt wurden. Die Indizierung wurde noch 1968 von einem Münchener Gericht bestätigt. Erst am 23. Juli 1969 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, »dass Fanny Hill zwar ein Werk der erotischen Literatur, aber keine unzüchtige Schrift sei«. Seitdem darf das Werk in Deutschland frei verkauft werden.

Nunmehr haben wir diesen Klassiker der erotischen Weltliteratur als Neuedition in unsere Reihe Sinnliche Seiten aufgenommen, da dieses Werk auf künstlerischer Ebene und dem Stil der Erzählung dem Buch Das Ammenmärchen oder die denkwürdigen Erlebnisse des Dietrich von Stark des Autoren Klaus Lelek sehr nahe steht und sich diese beiden Titel ergänzen.

Titel: Fanny Hill – Bekenntnisse eines Freudenmädchens
Autor: John Cleland
Inhalt: 80 Seiten, Broschiert
Verlag: Twilight-Line, Krombach, Mai 2011
ISBN: 978-3-941122-75-8

Der Titel ist ebenfalls als eBook erhältlich:

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