Änderung beim Verpackungsgesetz

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      Ab dem 01. Juli 2022 wird das Verpackungsgesetz (VerpackG) erweitert, was sich auch auf den Onlinehandel auswirkt.

      Waren Versandbehältnisse und Versandverpackungen bislang bis zu einem gewissen Teil ausgenommen, fallen diese ab dem 01. Juli 2022 unter das verschärfte VerpackG und müssen über das Duale System (LUCID) lizenziert werden. Da nunmehr sämtliche Versandverpackungen, also Kartonagen, Umschläge, Polsterumschläge, Klebeband, usw. unter diese neue Regelung fallen, die beim Endkunden als potenzieller Abfall anfallen, sind alle Händler nunmehr zur Lizenzierung dieses Materials verpflichtet.

      Da bei Verstößen hohe Bußgelder und Verkaufsverbote drohen, ist die Teilnahme verbindlich und erfordert eine Lizenzierung. Auch wir haben unser Unternehmen nunmehr registriert und nehmen mit unseren Endverpackungen/Versandverpackungen nach §7 VerpackG am Dualen System teil.

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