Das Problem mit der DSGVO

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      Vor allem in den letzten Wochen erhielten wir eine Menge Feedback durch unsere Kunden, die in der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), die am 25.05.2018 verbindlich in Kraft tritt, ein Problem sehen – was aber in den meisten Fällen lediglich an der Panikmache davor in den Social Networks liegt. Natürlich erfordert die Umsetzung der DSGVO erstmal ein wenig Aufwand, da alle Webseiten ab diesem Datum eine ausführliche Datenschutzerklärung haben müssen, die erklärt wofür personenbezogene Daten erhoben und wie diese genutzt werden, wer in diese Einsicht erhält und wer für die Einhaltung der Datensicherheit steht. Zudem besteht ein umfangreiches Recht für Nutzer einer Webseite, Einsicht in die eigenen Daten zu erhalten und diese im gegebenen Fall löschen zu lassen. Dies wurde bereits in der Vergangenheit von vielen Websitebetreibern sträflichst vernachlässigt, da es hier keine wirklichen Strafen gab. Und genau dies ändert sich mit der DSGVO, wer hier nicht für den nötigen Datenschutz für seine Nutzer sorgen kann, dem drohen ab diesem Datum empfindliche Strafen.

      Im Prinzip also eine durchaus positive Entwicklung, die längst überfällig war in unserer technisierten Welt. Ein Nutzer wird nun möglichst umfassend informiert, was mit seinen Daten geschieht und kann hier Möglichkeiten nutzen, ungewollter Datenweitergabe zu widersprechen.

      Das Kernproblem liegt eher an anderer Stelle, nicht direkt an der DSGVO selbst. Während eigentlich alle anderen europäischen Länder die DSGVO vorab weitgehendst in ihre Rechtsprechung eingebunden und an eigene Gesetze angepasst haben, hat ausgerechnet die deutsche Regierung es versäumt hier entsprechend zu reagieren und setzt auf einen Prozess der Selbstregulierung durch Gerichtsurteile, die es jedoch hierfür nicht einmal gibt, um Präzedenzfälle heranziehen zu können. Dies führt jedoch dazu, dass dies im deutschen Wettbewerbsrecht erst einmal Tür und Tor für findige Abmahnanwälte öffnet, die hier Millionenumsätze damit machen können, Webseiten abzumahnen, deren Datenschutzerklärung nicht den Anforderungen entspricht. Und dies kann jeden Websitebetreiber direkt treffen. Alleine deswegen ist es wichtig, ab dem 25.05.2018 eine umfassende Datenschutzerklärung, angepasst an die europäische DSGVO, zu besitzen und auch diese strikt einzuhalten.

      Die DSGVO ist kein Hexenwerk, hat jedoch den Nachteil, dass windige Geschäftemacher erstmal damit kräftig abkassieren möchten.

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