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      Wir möchten an dieser Stelle ein gewisses Problem beschreiben, das sich aus dem Umstand heraus ergibt, dass einige Autorinnen und Autoren ihre eigenen Bücher oder Beiträge in Büchern selbst rezensieren und somit einen Verstoß im Sinne des Wettbewerbsrechts begehen.

      Warum Autorinnen und Autoren ihre eigenen Bücher nicht rezensieren sollten
      In der Welt der Literatur ist die Buchrezension ein mächtiges Werkzeug. Sie kann Leser anziehen oder abschrecken, den Verkauf ankurbeln oder dämpfen und die Wahrnehmung eines Werkes maßgeblich beeinflussen. Daher ist es verständlich, dass Autorinnen und Autoren ein starkes Interesse daran haben, positive Rezensionen für ihre eigenen Werke zu sehen. Doch das Verfassen eigener Rezensionen ist aus mehreren Gründen problematisch.

      Eine Rezension spiegelt die Meinung und Kritik von Kundinnen und Kunden wider, die dadurch persönliches Feedback geben und eine Empfehlung oder Ablehnung aussprechen. Diese sind stets subjektiv und abhängig vom persönlichen Geschmack sowie den Vorlieben der verfassenden Person. Die Gesamtwertung eines Werkes ergibt sich aus der Vielzahl an Rezensionen, die von einer breiten Masse unterschiedlicher Personen abgegeben werden.

      Leider fehlt es bei Eigenrezensionen an Objektivität. Eine Rezension sollte eine persönliche Bewertung des Buches bieten, die potenziellen Leserinnen und Lesern hilft, eine informierte Entscheidung zu treffen. Wenn Autorinnen und Autoren ihre eigenen Werke rezensieren, ist diese Objektivität nicht gegeben, da sie von ihrem eigenen Werk voreingenommen sind. Dies kann zu einer Verzerrung führen, die den potenziellen Leserinnen und Lesern nicht nur eine ungenaue Vorstellung vom Buch gibt, sondern auch das Vertrauen in Rezensionen des betreffenden Titels insgesamt untergraben kann.

      Ein weiteres Problem ist der potenzielle Interessenkonflikt. Autorinnen und Autoren, die ihre eigenen Bücher rezensieren, könnten versucht sein, übermäßig positive Bewertungen zu schreiben, um den Verkauf zu steigern. Dies stellt einen ethischen Verstoß dar, der die Glaubwürdigkeit der Autorinnen, Autoren und des Verlags schädigen kann. Darüber hinaus kann es rechtliche Konsequenzen haben, da solche Praktiken als irreführende Werbung oder unlauterer Wettbewerb angesehen werden und somit gegen das Wettbewerbsrecht als auch das Transparenzgesetz im Verbraucherschutzrecht verstoßen. Seit Ende Mai 2022 sind Bewertungsplattformen EU-weit zu erhöhten Transparenz- und Aufklärungspflichten hinsichtlich der Bewertungen und Rankings verpflichtet. Es dürfen nur Bewertungen von echten Kunden veröffentlicht werden. Verstöße können von Mitbewerbern abgemahnt und zivilrechtlich verfolgt werden.

      Schließlich kann das Selbstrezensieren auch die Beziehungen zu anderen Autorinnen, Autoren und der Leserschaft belasten. Eigenrezensionen werden oft als unprofessionell und selbstbeweihräuchernd angesehen. Dies kann zu einem Verlust des Respekts unter Autoinnen und Autoren führen und das Verhältnis zu Leserinnen und Lesern beeinträchtigen, die Authentizität und Ehrlichkeit schätzen. Es gibt nicht umsonst das passende Sprichwort: Eigenlob stinkt!

      Das Selbstrezensieren von Büchern ist eine Handlung, die vermieden werden sollte. Es untergräbt die Objektivität, schafft Interessenkonflikte, stört den literarischen Diskurs und kann Beziehungen schädigen. Autorinnen und Autoren sollten stattdessen darauf vertrauen, dass die Qualität ihrer Werke für sich selbst spricht und unabhängige Rezensionen das Interesse und die Anerkennung der Leser gewinnen werden. Von den rechtlich bedenklichen Folgen ganz zu schweigen, die von Abmahnungen über Bußgelder bis hin zu Schadensersatzforderungen reichen können.

      Negative Rezensionen müssen hingenommen werden
      Selbstverständlich können wir Autorinnen und Autoren verstehen, die eigene Bücher gerne positiv darstellen möchten, besonders wenn es auch die eine oder andere negative Rezension zum Werk gibt. Aber für Rezensionen gibt es rechtliche Regeln, die von den Rezensionsplattformen eingehalten werden müssen. Negative Bewertungen dürfen nicht grundlos gelöscht werden. Unternehmen müssen ein gewisses Maß an Kritik hinnehmen, auch wenn eine Rezension als überzogen oder ungerecht empfunden wird. Seit 2020 müssen sich Bewertungsportale außerdem dazu verpflichten, Bewertungen fair und transparent zu veröffentlichen. Wird die Löschung einer Rezension auf einer Bewertungsplattform angefordert, muss ein ausführliches Prüfverfahren samt Einforderung von Nachweisen und Belegen durchgeführt werden. Ziel ist es, die unrechtmäßige Löschung unerwünschter und negativer Rezensionen zu verhindern. Löschgründe sind ausschließlich rechtlicher Natur, wie etwa Rechtsverstöße oder nicht zum Produkt gehörende Inhalte.

      Es kommt leider vor, dass manche Autorinnen und Autoren die Werke anderer negativ bewerten, besonders wenn Interessenkonflikte bestehen. Dies kann jedoch gegen das Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht verstoßen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, von der Rezension der Werke anderer abzusehen, besonders wenn es sich um Negativrezensionen handelt.

      Folgen einer Rechtsstreitigkeit von Eigenrezensionen
      Kommt es wegen einer Eigenrezension zu einer rechtlichen Streitigkeit mit Drittparteien, sind die verursachenden Autorinnen und Autoren selbst haftbar, da diese das rechtliche Problem selbst verschuldet haben. Wie in unseren Publikationsverträgen als auch in unseren AGB festgehalten, werden für sämtliche Schadensforderungen, die daraus resultieren, die betreffenden Autorinnen und Autoren vollumfänglich haftbar. Dies kann von einigen hundert Euro bei Abmahnungen bis hin zu Schadensersatzsummen im sechsstelligen Bereich bei Schadensersatzansprüchen und Bußgeldern reichen.

      Bitte überlegen Sie sich daher vorab sehr sorgfältig, ob dies die Vergabe einer Eigenrezension für ein eigenes Werk rechtfertigt.

      Rezensionen von Freunden und Bekannten
      Anstelle einer Eigenrezension können Sie jedoch Freunde und Bekannte bitten, deren ehrliche Meinung als Rezension zu verfassen und diese entsprechend zu teilen.

      Bitte sehen Sie jedoch davon ab, Rezensionen von Personen aus dem näheren Umfeld/Familienkreis verfassen zu lassen. Diese können ebenfalls einen Interessenkonflikt auslösen, da deren Objektivität angezweifelt werden kann. Nicht umsonst ist diese Form von Rezensionen auf den meisten Rezensionsplattformen untersagt. Hier sollte man vorsichtig sein, da z.B. Amazon in deren AGB keine Rezensionen von Familie und engen Freunden gestattet. Werden diese entdeckt oder rechtlich belangt, kann dies zu Löschungen der Rezensionen und der Accounts führen.

       

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