Home › Foren › Film und Kino › Tanz der Teufel (The Evil Dead)
- Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 1 Teilnehmer und wurde zuletzt vor 10.10.2016 um 12:19 von Redaktion aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
8. August 2016 um 22:44 Uhr #4081
Wie Sony Pictures vermeldet, wurde Sam Raimis Kultfilm Tanz der Teufel (The Evil Dead) aus dem Jahre 1981 als NICHT mehr beschlagnahmt freigegeben. Er wurde wegen seiner drastischen Gewaltdarstellung in Deutschland beschlagnahmt und ist bis heute indiziert. Sony Pictures selbst hat die Freigabe erwirkt, um möglicherweise den Titel wieder in Deutschland vermarkten, bzw. Lizenzen an Drittanbieter vergeben zu können.
Im Frühjahr 1984 lief Tanz der Teufel in den Kinos an und kam zugleich in die Videotheken. Die Videofassung, welche inhaltlich der Kinofassung glich, kam Anfang 1984 auf den Markt und wurde am 27. April 1984 von der BPjS (heute BPjM) indiziert. Am 12. Juli 1984 wurden auf Antrag des Jugendamtes Frankfurt alle Video- und Kinokopien von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Derzeit prüft Sony Pictures ebenfalls die rechtliche Möglichkeit auch die Indizierung des Titels aufheben zu lassen, so dass dieser wieder frei in Deutschland verkauft werden kann.
Quelle: Sony Pictures
10. Oktober 2016 um 12:19 Uhr #4313Neues von Sony:
Der entscheidende Schritt zur vollständigen Rehabilitierung von „Tanz der Teufel“ ist getan: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat die seit 32 Jahren bestehende Indizierung des Horrorfilm-Klassikers (Originaltitel: „The Evil Dead“, 1981) aufgehoben. Bereits im August hat das Amtsgericht Tiergarten Berlin (AG Tiergarten) in mehreren Entscheidungen vom 20., 22., und 25. Juli verschiedene Beschlagnahmebeschlüsse des Films für nichtig erklärt.
Die Aufhebung der Indizierung und damit des Verbots des Filmklassikers ist sowohl für Sony Pictures Home Entertainment, als auch für die Fans des viel diskutierten Titels ein bahnbrechender Erfolg: „Tanz der Teufel“ darf nun wieder überall öffentlich vertrieben und beworben werden. Filmliebhaber können den Film in Zukunft käuflich erwerben – online oder im stationären Handel. Sony Pictures Home Entertainment hat durch die De-Indizierung nun die Möglichkeit, den Film auch durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) prüfen zu lassen.
Um den von Sami Raimi („Spider-Man“ 1-3) inszenierten Horrorklassiker in ungekürzter Fassung in den Handel zu bringen, bereitet der Filmverleiher aktuell die nächsten Schritte vor. Sobald diese abgeschlossen sind, wird Sony Pictures Home Entertainment über die geplanten Neuerscheinungen berichten.
Man darf gespannt sein.
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.