Verwendung von Pseudonymen

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      Einige Autoren möchten unter einem Pseudonym/Künstlernamen veröffentlichen, um nicht ihren Realnamen zu verwenden. Wir erhalten hierzu regelmäßig Anfragen. Generell ist das Veröffentlichen unter einem Pseudonym (Künstlername) möglich, erfordert aber einige zusätzliche Details, die zum Realnamen hinzukommen und die bei der Namenswahl bedacht werden müssen.

      • Dem Verlag muss der Realname oder der rechtliche Vertreter bekannt sein. Dies ist auf der einen Seite notwendig für Schriftverkehr und die Zusendung von Belegexemplaren, auf der anderen Seite benötigen wir bei eventuellen Rechtsansprüchen Dritter eine ladungsfähige juristische Person. Der Realname oder Vertreter wird von uns jedoch nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies aus juristischen Gründen erforderlich wird (ausgenommen Postsendungen).
      • Der Künstlername muss so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden, möglichst bereits bei der ersten Kontaktaufnahme oder Manuskripteinreichung/Beitragseinreichung. Dies muss auf jeden Fall vor Vertragsschluss oder Übernahme eines Beitrags dem Verlag bekannt sein, da diese Daten in den Verträgen, aber auch in den Datenbeständen (z.B. Händlerlisten), genannt und gelistet werden. Eine nachträgliche Änderung ist nicht mehr möglich, sobald der erste Eintrag erfolgt ist.
      • Während man bei Verwendung des Realnamens keine rechtlichen Einschränkungen hat (da bei Geburt mit der Geburtsurkunde rechtlich gesichert), müssen bei Künstlernamen etliche Details bedacht werden:
        • Der Künstlername darf keine prominenten Personen- oder Markennamen kopieren (z.B. Madonna, Stephen King, James Bond, etc.)
        • Der Künstlername sollte ein Alleinstellungsmerkmal enthalten, das diesen unverkennbar macht und im Gedächtnis bleibt.
        • Im Falle von rechtlichen Namensstreitigkeiten sieht die Rechtsprechung vor, dass die älteren Namens- und Markenrechte vorrangig behandelt werden (ausgenommen juristische Realnamen). Hier drohen hohe Schadensersatzforderungen durch die älteren Rechteinhaber.
      • Für den Fall, dass es zu rechtlichen Streitigkeiten mit Drittparteien kommt, haftet immer die juristische Person hinter dem Pseudonym.
      • Ein Pseudonym kann zudem für mehrere Personen stehen, die als Gruppe an einem Projekt arbeiten, hier aber nur das Pseudonym als Künstlername genannt wird.

      Wir empfehlen daher, vor der Wahl eines Pseudonyms einen Rechtsbeistand zu konsultieren, der vorhandene Personen- und Markenrechte abklären kann.

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