Winnetou-Filme: Eine unnötige Diskussion

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      Winnetou - Filmposter
      Filmposter zu Winnetou – Teil 1

      In Deutschland tobt derzeit (August 2022) eine Diskussion um eine kulturelle Aneignung, die sich grundlegend um eine aktuelle Verfilmung des Kinderfilms “Der junge Häuptling Winnetou” dreht, also eine moderne Fassung des vom deutschen Schriftsteller Karl May erfundenen fiktiven Indianerhäuptlings Winnetou. Über Generationen waren die Abenteuerromane von Karl May Bestseller und sind längst ein Bestandteil deutscher Kultur geworden. Im Zusammenhang mit dem Film hat der Ravensburger Verlag zwei Buchtitel als begleitende Kinderbücher herausgebracht, dann aber den weiteren Vertrieb eingestellt, als kritische Stimmen eben wegen der besagten kulturellen Aneignung laut wurden. Ob dies jetzt gerechtfertigt erscheint oder nicht, ist derzeit eine hitzige Diskussion, die hiermit losgetreten wurde.

      Auf der anderen Seite besagt eine Meldung der ARD, also des öffentlich rechtlichen Rundfunks, dass diese keine der Winnetou-Verfilmungen aus den 1960er Jahren mehr im Programm zeigen werden – und benennen mit dieser Meldung auch den Hauptgrund dafür. Die Lizenzrechte für die Ausstrahlung der Filme sind im Jahr 2020 ausgelaufen und innerhalb der ARD verzichtete man einfach darauf, diese Rechte erneut zu erwerben. Ein nachvollziehbarer Schritt, der eigentlich den Rundfunkgebührenzahler (GEZ) erfreuen sollte. Die Filme liefen als Wiederholungen über Jahrzehnte in den Programmen der ARD auf und ab, locken aber heutzutage kaum noch entsprechende Zuschauerzahlen an. Weshalb also die Lizenzrechte nochmals erwerben, wenn man mit diesen Geldern aus den Rundfunkgebühren nicht etwas Sinnvolleres machen könnte?

      Die ARD nimmt diese Filme damit lediglich aus der langen Sendeliste an kaum gesehenen Wiederholungen. Weshalb man hier eine Diskussion in Verbindung mit den aktuellen Ereignissen um den Film “Der junge Häuptling Winnetou” einbezieht, ist also völlig sinnlos. Diese Filme werden schließlich nicht verboten, andere Sender können die Senderechte ebenfalls erwerben, wenn diese es möchten und damit ihre Zuschauer erreichen. Die Filme stehen überall und jederzeit als Streaming zur Verfügung, wer diese sehen mag und Fan der Filmreihe ist. Oder man kauft diese als DVD oder BR-Disc und schaut sich diese immer dann an, wenn man Lust darauf hat. Die Filme verschwinden schließlich nicht oder werden auf einen Index für verbotene Filme gesetzt.

      Was bleibt ist natürlich die aktuelle Diskussion rund um die neue Verfilmung und den Vorwurf der kulturellen Aneignung durch diesen Film. Ein Thema, das uns sicher noch eine ganze Zeit lang beschäftigen wird.

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