Antwort auf: Tanz der Teufel (The Evil Dead)

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Redaktion
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    Neues von Sony:

    Der entscheidende Schritt zur vollständigen Rehabilitierung von „Tanz der Teufel“ ist getan: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat die seit 32 Jahren bestehende Indizierung des Horrorfilm-Klassikers (Originaltitel: „The Evil Dead“, 1981) aufgehoben. Bereits im August hat das Amtsgericht Tiergarten Berlin (AG Tiergarten) in mehreren Entscheidungen vom 20., 22., und 25. Juli verschiedene Beschlagnahmebeschlüsse des Films für nichtig erklärt.

    Die Aufhebung der Indizierung und damit des Verbots des Filmklassikers ist sowohl für Sony Pictures Home Entertainment, als auch für die Fans des viel diskutierten Titels ein bahnbrechender Erfolg: „Tanz der Teufel“ darf nun wieder überall öffentlich vertrieben und beworben werden. Filmliebhaber können den Film in Zukunft käuflich erwerben – online oder im stationären Handel. Sony Pictures Home Entertainment hat durch die De-Indizierung nun die Möglichkeit, den Film auch durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) prüfen zu lassen.

    Um den von Sami Raimi („Spider-Man“ 1-3) inszenierten Horrorklassiker in ungekürzter Fassung in den Handel zu bringen, bereitet der Filmverleiher aktuell die nächsten Schritte vor. Sobald diese abgeschlossen sind, wird Sony Pictures Home Entertainment über die geplanten Neuerscheinungen berichten.

    Man darf gespannt sein.

    Twilight-Line Medien